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Betriebsvorsorge für Mitarbeiter

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Obligatorische betriebliche Vorsorge

Die Tarifverträge (Convenios) regulieren in Spanien alle schriftlichen Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit Arbeitskonditionen stehen und zwischen Arbeitgeber, Arbeitgebergruppen oder Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften geschlossen werden.

In den Sektoren wie zum Beispiel Handwerk, Hotelerie, Handel, Bau etc., ist der Arbeitgeber verpflichtet für jeden Arbeitnehmer eine Risikolebens- und/oder eine Unfallversicherung abzuschließen.

Bei Nichteinhaltung können schwere arbeitsrechtliche Sanktionen sowie eine Strafe bis zu 90.151,82 € verhängt werden.

Freiwillige betriebliche Vorsorge:

  • Mitarbeitermotivation (Verbesserung der Rentenvorsorge, Lebensrisikovorsorge, private Krankenversicherung, Unfallversicherung etc.)
  • Steuerliche Vorteile für das Unternehmen (absetzbare Prämien)
  • Unternehmer ist in diesem Fall auch versicherbar
  • Günstigere Prämien bei Gruppenversicherungen

In Spanien wird vorzugsweise die Krankenversicherung für die Mitarbeiter angeboten, damit das Unternehmen für den Arbeitnehmer attraktiver wird. Zudem ist die Prämie für das Unternehmen absetzbar und die Krankheitstage werden durch eine schnellere medizinische Versorgung verkürzt.

AXA Betriebsvorsorge-Versicherungen:

  • tarifvertragliche Unfallversicherung (meist obligatorisch)
  • kollektive Lebensversicherung
  • kollektive/betriebliche Krankenversicherung
  • etc.

Wir beraten Sie gern über die branchenspezifischen Leistungen. Nutzen Sie unsere online-Anfrage oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.

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*Leistungen gemäß den Versicherungsbedingungen der AXA.

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