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JETZT NEU: WIR MACHEN IHRE STEUERERKLÄRUNG!

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Steuererklärung für Nicht-Residenten


Haben Sie eine Immobilie in Spanien? Auch wenn Sie kein steuerlicher Resident in Spanien sind, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. 

Das sogenannte Modell 210.


Was wird besteuert? Die Nutzung Ihrer eigenen Wohnung und falls Sie diese zusätzlich an Dritte vermieten, die Einnahmen aus dieser Vermietung.

Bei Anke Sevenster machen wir Ihre Steuererklärung kompetent, schnell und beraten Sie in Ihrer Sprache!

Entscheiden Sie zwischen unserem Basic-Paket (die Steuererklärung) oder unserem Komfortpaket: einem kombinierten Service aus Steuererklärung & Digitales Zertifikat.

Mit dem Komfortpaket machen wir die Bürokratie in Spanien viel einfacher:

  • Sie müssen nicht nach Katasterdaten suchen: wir erledigen das für Sie!
  • Wir überprüfen, ob Ihre steuerlichen Verpflichtungen in Spanien beglichen sind (Kommunale Steuern, Strafen, Steuererklärungen vergangener Jahre).
  • Sie erhalten 12 Monate lang den Anke Support-Service (Verwaltungsformalitäten, Überprüfung und Übersetzung von spanischen Behördenkommunikationen, und vieles mehr!)

Es ist zu beachten, dass jeder Eigentümer eine eigene Steuererklärung abgeben muss. Für jede Immobilie in Spanien, d.h. für jede Katasternummer, ist eine separate Steuererklärung erforderlich. Nicht-Residenten, deren Immobilienwert einen gewissen Betrag pro Person übersteigt (nach Abzug der Hypothek) , müssen noch eine weitere Vermögenssteuererklärung abgeben. Um dies zu überprüfen, können Sie uns Ihre Notarurkunde, zusammen mit dem letzten Hypothekensaldo senden.


Sie möchten Ihr persönliches Angebot erhalten? Wir benötigen nur noch folgende Informationen:

  • Wie viele Immobilien besitzen Sie in Spanien? Bitte beachten Sie, dass jede Katasterreferenz, als 1 Immobilie zählt.
  • Anzahl der Eigentümer
  • Vermieten Sie die Immobilie? In diesem Fall: das ganze Jahr oder nur sporadisch? 
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