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ANKE-TIPPS: Wohnen in einem Gemeinschaftshaus in Spanien

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Bei Hausgemeinschaften mit mehreren Wohnungseigentümern können schnell Probleme entstehen: Konflikte zwischen Nachbarn, Anträge der einen, die von den anderen abgelehnt werden, lange und unproduktive Versammlungen... Das Leben in einer Gemeinschaft ist nicht einfach, aber wenn alle Eigentümer die für sie geltenden Regeln, Rechte und Pflichten kennen und sie in die Praxis umsetzen, gelingt es ihnen, ein perfektes Klima der Harmonie für das reibungslose Funktionieren des Gebäudes zu schaffen

Das sog. Gesetz „ley de propiedad horizontal“ legt die Grundregeln für ein gutes Zusammenleben fest, indem es die ausschließlichen Rechte des Eigentümers an seiner Wohnung und, zusammen mit den übrigen Eigentümern, die Miteigentumsrechte an den Gemeinschaftselementen festlegt.

Darüber hinaus kann die Satzung, die das Zusammenleben der Eigentümer und die Funktionsweise des Gebäudes regelt, in der Gründungsurkunde der Gemeinschaft nachgelesen werden.

Rechte in der Eigentümergemeinschaft

Alle Eigentümer haben das Recht, die Gemeinschaft, in der sie mit den anderen Nachbarn zusammen Miteigentümer sind, zu nutzen solange ihr Verhalten legal ist, die Satzung respektiert und die Rechte der übrigen Eigentümer nicht verletzt werden.

Außerdem kann er/sie aktiv an den Sitzungen und Versammlungen teilnehmen und Entscheidungen über Angelegenheiten treffen, die die Gemeinschaft betreffen.

Der Eigentümer kann alle Änderungen an seiner Wohnung vornehmen, die er für angebracht hält, solange diese die übrigen Nachbarn des Grundstücks nicht beeinträchtigen. Zuvor muss er/sie die Änderungen dem Präsidenten oder dem Verwalter mitteilen.

Verpflichtungen in der Eigentümergemeinschaft

Jeder Hauseigentümer muss sein Haus in gutem Zustand halten, ebenso wie die Gemeinschaftsflächen, die ihm zur Verfügung stehen.

Die Satzungen der einzelnen Gemeinden legen eine bestimmte Zeit fest, nach der kein Lärm mehr ausgeübt werden darf. In der Regel ist dies ab 22:00 Uhr der Fall, aber die Versammlung kann die Zeit festlegen, die sie für am besten geeignet hält.

Der Eigentümer muss pünktlich die Zahlung der Gebühren gemäß dem Beteiligungskoeffizienten für die Kosten leisten, die sich aus der Instandhaltung der Gemeinschaft ergeben. Die Nichtnutzung einer Dienstleistung oder eines Bereichs entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Die Gemeinschaftsflächen sind, wie der Name schon sagt, das Eigentum aller, so dass kein Nachbar diese Flächen monopolisieren oder die anderen Miteigentümer an der Nutzung hindern darf.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss die Immobilie so instand halten, dass sie den entsprechenden baulichen, bewohnbaren, zugänglichen und sicherheitstechnischen Bedingungen entspricht, wozu sie gegebenenfalls Arbeiten durchführen muss. Wenn die Arbeiten zur Instandhaltung der Gemeinschaftselemente nicht ausgeführt werden und dadurch eine Person zu Schaden kommt, ist die Gemeinschaft zivilrechtlich haftbar, wobei auch der Verwalter oder der Vorsitzende haftbar gemacht werden können, wenn sie nicht die geeigneten Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Durchführung der dringenden Reparaturarbeiten ergriffen haben. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine spezielle Haftpflichtversicherung für den Präsidenten der Gemeinschaft abzuschließen.

Wird die Durchführung von Arbeiten, die eine notwendige Verbesserung des Gebäudes beinhalten, mehrheitlich beschlossen, so sind die Eigentümer, die die Ausführung ohne Begründung verzögern, individuell für die Strafen verantwortlich, die ihnen auf dem Verwaltungsweg auferlegt werden können.

Das Betreten des Grundstücks muss den befugten Arbeitnehmern und dem Personal gestattet werden, um die notwendigen Reparaturen an den gemeinsamen Elementen und die gute Instandhaltung des gesamten Gebäudes durchzuführen.

Der Präsident wird von den Eigentümern durch Abstimmung, durch ein Rotationssystem oder durch Losentscheid bestimmt. Wenn der gewählte Inhaber keinen berechtigten Grund vorweisen kann, der ihn daran hindert, das Amt zu bekleiden (Arbeitsunfähigkeit, schwere Krankheit...), muss er den Vorsitz übernehmen und die damit verbundene Verantwortung ausüben.

Bei einem Wechsel des Eigentümers der Immobilie muss das Sekretariat der Gemeinschaft informiert werden und die Daten des neuen Eigentümers erhalten.

Um Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, dass die Gemeinschaft eine Mehrgefahrenversicherung abschließt, die die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Der Versicherungsvermittler sollte eine schnelle und agile Abwicklung zwischen der Gemeinde und der Versicherungsgesellschaft gewährleisten.
  • Es sollte eine Haftpflichtversicherung enthalten sein.
  • Es sollten auch Schäden durch Witterungseinflüsse abgedeckt sein (Stürme, Überspannungen usw. ....).

Der Versicherungsschutz muss klar definiert sein, damit die Verwalter/Präsidenten informiert werden können, ebenso wie die Einzelheiten der Selbstbeteiligung.

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